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RG, 04.01.1943 - 2 D 453/42 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Pflichten der Partei bei ihrer Vernehmung gemäß den §§ 445 flg. ZPO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 76, 319
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52 Er hat hiernach alles anzugeben, was erkennbar mit der Beweisfrage in untrennbarem Zusammenhang steht u n d für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich ist (RGSt 57, 152; 76, 319; RG JW 1936, 880 Nr. 22; BGHSt 1, 22, 24; 2, 90, 92).
Jene Tatsache ist vielmehr ein völlig selbständiger Beweisgegenstand (RGSt 76, 319; RG JW 1936, 880, 22; BGHSt 1, 22, 24, 26).
- BGH, 29.11.1951 - 4 StR 409/51
Rechtsmittel
Der Angeklagte hatte als Partei die Pflicht - ähnlich der des Zeugen (vgl BGHSt 1, S 22) - über die zu beweisende Tatsache lückenlos anzugeben, was ihm vom Gegenstand der Vernehmung bekannt war und mit dem Beweissatz erkennbar in untrennbarem Zusammenhang stand (RGSt 76, 319). - BGH, 27.01.1955 - 3 StR 527/54
Rechtsmittel
Eine zum Gegenstand der Vernehmung gehörende rechtserhebliche Tatsache darf die Partei auch dann nicht verschweigen, wenn sie nach ihr nicht ausdrücklich gefragt ist, sofern sie dieselbe als für die Entscheidung wesentlich erkennt (RGSt 57, 152; 76, 319; RG DR 1939, 1066 Nr. 3; BGHSt 1, 22; 2, 90) [BGH 20.11.1951 - 1 StR 508/51].